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1. THESE: ENDE DER ARBEITSLOSIGKEIT – NEUE CHANCEN FÜR KREATIVITÄT

  • Schaffung von mind. 200.000 freien Arbeitsplätzen durch Strukturänderung in der Landwirtschaft. Die Nebenerwerbslandwirte mit Ehepartnern und Hofnachfolgern können sich wieder voll der Landwirtschaft widmen. Der biologische Landbau, die Landschaftspflege und die Produktion von BIO-Produkten kann ohne Preisdruck und ohne Nebenerwerbstätigkeit ausgeführt werden. Bauern können durch das BGE wieder zu ihren Wurzeln zurückkehren und naturverbundene Bauern sein – ohne Milchpreiskampf und Subventionen.
  • Durch kreative Ideen wird ein Boom von Unternehmensgründungen (ein bis zehn Personen-Betriebe) ausgelöst werden, da die Risikobereitschaft für mehr Selbständigkeit und Unternehmertum durch Wegfall der Existenzangst gegeben ist.
  • Mit Einführung des BGE ist das Sterben der Greißler, Kleinbetriebe, Geschäfte und Gasthäuser in unseren Dörfern und Stadtbezirken beendet, die Betriebe entstehen wieder, das Dorf, der Ort und der Bezirk lebt wieder durch kleine Geschäfte und Betriebe – neue Arbeitsplätze entstehen im Ort.
  • Die Bevormundung am Arbeitsmarkt wird es nicht mehr geben, auch keine Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern „Leistungsträger“ als Auftraggeber und Auftragnehmer mit Werksverträgen.
  • Durch Entlastung der Mütter und Väter bzw. der Alleinerziehenden müssen während der Babyjahre keine Teilzeitjobs ausgeübt werden und die Eltern können selbst entscheiden, ob sie zu Hause bleiben oder sich eine gute Betreuung nehmen wollen.
  • Die Versorgung und Betreuung von älteren Menschen durch Familienangehörige wird wieder möglich durch Erhöhung des BGE um 20 % pro Pflegestufe.

 

2. THESE: ENDE DER VERARMUNG – LEBEN OHNE EXISTENZANGST

  • Das Leben ohne Existenzangst wird die Lebensqualität durch das unpfändbare, nicht verpfändbare und wertgesicherte „Bedingungsloses-Grund-Einkommen“ für alle Menschen gewährleisten. Für höhere Bedürftigkeit kann problemlos Geld hinzuverdient werden, ohne dass das Grundeinkommen geschmälert wird.

 

3. THESE: ENDE DES FLÜCHTLINGSPROBLEMS – OHNE KOSTEN

  • Flüchtlinge und Zuwanderer verursachen keine Kosten mehr. Sie müssen ab dem ersten Tag in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Zum Beispiel als Reinigungskräfte, in der Pflege und Betreuung, in der Gastronomie und in der Landwirtschaftspflege und zwar solange sie hier sind bzw. die österreichische Staatsbürgerschaft mit allen Rechten und Pflichten beantragen und auch die Voraussetzungen für deren Erhalt erfüllen.
    Damit fallen für den Staat nicht nur keine Kosten mehr an, im Gegenteil, es werden durch die sofortige Arbeitstätigkeit Steuern und Sozialabgaben bezahlt.

 

4. THESE: ENDE DER ZWEIKLASSENGESELLSCHAFT

  • Beendigung der Zwei-Klassen-Medizin. Durch das BGE kann sich jede/r eine private Zusatzversicherung leisten.
  • Menschenwürdigkeit in der Betreuung und Pflege für ältere und behinderte Menschen, sowohl durch Angehörige als auch durch mobile und stationäre Betreuungs- , Pflegeeinrichtungen und -anlagen.
  • Unser BGE-Modell sieht vor, dass für die Pflegestufe 1 bis 7 zur Zahlung für die Pflege und Betreuung zu Hause oder in Einrichtungen pro Stufe eine Erhöhung von je 20 % vorgesehen ist.
    Dadurch ist eine Förderung im Sozial- u. Pflegebereich nicht mehr erforderlich.
  • Kindergärten und Studium für alle Kinder und Jugendliche sind durch das BGE-Modell auch in privaten Einrichtungen möglich.
  • Belebung des Vereins, Kunst- und Kulturlebens durch mehr Zeit und Kreativität.
  • Neue Freude zum Kind, da finanziell leistbar und viel Zeit für das Kind bleibt.

 

5. THESE – LEBENSQUALITÄT UND GESUNDE UMWELT

  • Die Lebensqualität bestimmt jeder Bürger für sich selbst. Durch das BGE kann das Leben frei von Alltagssorgen, Existenzangst und Verarmung gestaltet werden.
  • Chemiefreie Felder und Äcker, Erhaltung der Landwirtschaft, der Umwelt und der Natur, da hunderttausende Nebenerwerbslandwirte durch das BGE wieder naturverbundene Bauern sein können.
  • Gesunde Lebensmittelproduktion, da durch das BGE der Preisdruck für die Produktion wegfällt.

 

6. THESE: ARBEITSWELT UND ERWERBSTÄTIGKEIT DER ZUKUNFT IN DER HIGHTECH-REVOLUTION

Kein Bereich der Arbeitswelt und des Erwerbsrisikos bleiben in Zukunft von der Digitalisierung verschont.
Bildung und Kreativität können derzeit aufgrund von Lebens-Existenzangst und zunehmender Verarmung unserer Bevölkerung von einer immer größer werdenden Anzahl von Menschen nicht mehr verfolgt bzw. umgesetzt werden.

Die Schlussfolgerung daraus kann nur heißen:

  • Die Einführung des unpfändbaren, nicht verpfändbaren und wertgesicherten
    „Bedingungslosen-Grund-Einkommens“ von monatlich netto € 2.500,– für alle Bürger von der Geburt bis zum Tod.
  • Die wertschöpfungsbasierte Besteuerung muss kommen, damit die Menschen ihr Leben
    frei gestalten können und die Spaltung der Gesellschaft in ARM und REICH und in GESUND und KRANK verhindert wird.
  • Die Industrie und die Wirtschaft müssen sich auf die Einführung der Maschinensteuer einstellen und die Gewerkschaft muss sich vom Gedanken von organisierten Arbeitsverhältnissen trennen.

 

7. THESE: ENDE DER GESETZLICH GEREGELTEN LEBENSARBEITSZEIT (PENSIONSALTER)

  • Es gibt kein Pensionsantrittsalter mehr, denn durch das unpfändbare, nicht verpfändbare und wertgesicherte „Bedingungslose-Grund-Einkommen“ von monatlich netto € 2.500,– für alle BürgerInnen von der Geburt bis zum Tod entfallen die staatlichen Pensionen und Renten und auch das sogenannte Pensionsantrittsalter. Erworbene höhere Pensionsansprüche werden mit maximal dem fünffachen Betrag gedeckelt.
  • Jede/r BürgerIn kann so lange eine Arbeits- od. Erwerbstätigkeit ausüben, wie er/sie es selbst entscheidet. Falls er/sie zusätzlich zum unpfändbaren „Bedingungslosen-Grund-Einkommen“ ein weiteres Einkommen braucht oder haben will, entscheidet er/sie selbst seine/ihre Lebens- u. Arbeitsgestaltung.

 

8. THESE: STABILITÄT DER WIRTSCHAFT DURCH ENORME STEIGERUNG DER KAUFKRAFT UND DES KONSUMS

  • Konsum- u. Kaufkraftsteigerung für wirtschaftliches Wachstum ist durch das unpfändbare, nicht verpfändbare und wertgesicherte „Bedingungslose-Grund-Einkommen“ von monatlich € 2.500,– für alle BürgerInnen von der Geburt bis zum Tod gegeben.
  • Die Möglichkeit der Leistbarkeit von „Nicht-Alltagsgütern“ bis hin zu Luxusgütern, Vorsorge-Anlagen, Eigentumsschaffung von Wohnungen oder Häusern, sowie Freizeit- u. Urlaubsgestaltung wird ermöglicht durch zusätzliche Erwerbs- oder Unternehmertätigkeiten.

 

9. THESE: QUALITÄTSVERBESSERUNG MIT KOSTENREDUKTION DER VOLKSVERTRETER

  • Politikerbezüge sollen nur mehr die Mitglieder des Gemeindevorstandes, des Stadtrates, der Landesregierung und der Bundesregierung erhalten. Dafür haften sie für ihre Tätigkeit wie ein Vorstands- od. Geschäftsleitungsmitglied von Unternehmen.
  • Die über die Parteien oder sonstige wahlwerbende Gruppen gewählten Abgeordneten – vom Gemeinderat bis zum National- und Bundesrat – sind echte gewählte Volksvertreter aus dem Volk. Sie erhalten keine Bezüge, sondern nur Aufwandsentschädigungen und Spesenersatz. Sie bekommen wie jede/r BürgerIn  € 2.500,– unpfändbares „Bedingungsloses-Grund-Einkommen“ monatlich und können ihr Einkommen durch zusätzliche Erwerbstätigkeit frei gestalten.
  • Die vielen Sitzungen und Ausschüsse sind nicht mehr erforderlich – diese Arbeiten können die aufgrund der Verwaltungsvereinfachung und deren Reduzierung freigewordenen Beamten erfüllen.
  • Für die gesetzmäßige Durchführung haften die bezahlten Vorstands-, Stadtrats- u. Regierungsmitglieder.
    Die Abgeordneten – oder die BürgerInnen durch Volksbefragungen/Volksabstimmungen – bringen Vorschläge für Gesetze und staatliche Verwaltungsmaßnahmen ein, die dann von den Fachleuten (Beamten) bearbeitet werden und dann zur Abstimmung durch die gewählten Volksvertreter. Die bezahlten Politiker haben dann für die ordentliche Gebarung Sorge zu tragen und haften dafür.
  • Jede/r BürgerIn kann sich ohne Existenzangst durch Einführung des unpfändbaren, nicht verpfändbaren und wertgesicherten „Bedingungslosen-Grund-Einkommens“ von monatlich netto € 2.500,– für alle BürgerInnen von der Geburt bis zum Tod für politische Tätigkeiten, in welcher Partei oder Gruppe auch immer, frei engagieren.

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